
Drei Bundesländer in der Pflicht!
Saarbrücken – Anlässlich des bundesweiten „Tags der betrieblichen Entgeltgleichheit“ fordert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) im Saarland gemeinsam mit den GEW-Landesverbänden Baden-Württemberg und ...
Rheinland-Pfalz, Grundschullehrkräfte und Lehrkräfte der Sekundarstufe 1 an Gemeinschaftsschulen endlich wie in allen anderen Bundesländern nach A13/E13 zu bezahlen. Damit würden alle verbeamteten Lehrkräfte nach der Besoldungsgruppe A13 und angestellten Lehrkräfte nach Entgeltgruppe E13 vergütet – dem bundesweiten Standard für Lehrkräfte.
„Die drei Bundesländer müssen endlich ihrer Verantwortung als öffentliche Arbeitgeber gerecht werden und alle Lehrkräfte an Schulen gleich bezahlen. JA13 für alle Lehrkräfte – jetzt!“, sagte Tina Breidenich, GEW-Vorstandsmitglied für Frauen-, Gleichstellungs- und Geschlechterpolitik. „Alle anderen Bundesländer sind diesen Schritt bereits gegangen. Es ist höchste Zeit, dass der öffentliche Dienst die Entgeltungleichheit und die damit verbundene strukturelle Benachteiligung von Lehrkräftegruppen im Schuldienst beendet.“
Im Saarland betrifft die niedrigere Eingruppierung rund 2.200 Lehrkräfte an Grundschulen und 200 Lehrkräfte an Gemeinschaftsschulen sowie mittelbar 300 Leitungskräfte an Grundschulen. Besonders betroffen sind Grundschulen, an denen überwiegend Frauen arbeiten. Aus Sicht der GEW widerspricht die schlechtere Bezahlung damit nicht nur einer modernen Personalpolitik, sondern auch den erklärten gleichstellungspolitischen Zielen des Landes.
Max Hewer, Vorsitzender der GEW Saarland, betont: „Das Saarland steht vor der Aufgabe, ein modernes und attraktives Schulsystem zu sichern. Dazu gehört eine faire und einheitliche Bezahlung aller Lehrkräfte. A13/E13 ist bundesweit Standard – und sollte es auch im Saarland längst sein. Wer junge Menschen als Lehrkräfte gewinnen will, muss klare Signale setzen: Qualifikation und Verantwortung werden anerkannt und angemessen vergütet.“ Der Unterschied in der Besoldung beträgt zum Berufseinstieg rund 500 € pro Monat. Hewer unterstreicht außerdem, dass die Arbeit von Grundschullehrkräften gleichwertig mit der Arbeit an anderen Schulformen sei. Eine geringere Besoldung lasse sich weder pädagogisch noch gesellschaftlich rechtfertigen.
Mit Blick auf die EU-Entgelttransparenzrichtlinie, die bis 2026 umgesetzt werden muss, sieht die GEW zusätzlichen Handlungsdruck. Die Richtlinie verpflichtet öffentliche Arbeitgeber, Geschlechterungleichheiten in der Bezahlung systematisch offenzulegen und zu beseitigen. „Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und das Saarland müssen daher dringend einen verbindlichen Fahrplan zur Einführung von A13/E13 entwickeln,“ so Hewer abschließend.









