GEW fordert rückwirkende Aufhebung

Anlässlich der Einstellung von 132 Kolleg*innen in den saarländischen Schuldienst durch das Ministerium für Bildung und Kultur, fordert die GEW erneut die Landesregierung auf,...

die Absenkung der Eingangsbesoldung für saarländische Beamt*innen umgehend aufzuheben und die Differenzbeträge zur normalen Besoldung rückwirkend ab 2015 zu erstatten.

Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat – nachdem das Bundesverfassungsgericht im Oktober 2018 die Absenkung für verfassungswidrig erklärt hat – nun beschlossen, die abgesenkte Eingangsbesoldung der betroffenen Beamt*innen rückwirkend nachzuzahlen – und zwar unabhängig davon, ob sie ihre Ansprüche geltend gemacht haben oder nicht.

„Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat damit die richtige Entscheidung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes getroffen“, so Birgit Jenni, Landesvorsitzende der GEW, „wir erwarten, dass das Saarland dem Beispiel folgt und diese Fehlentwicklung in der Besoldung bei den Neueinstellungen im Öffentlichen Dienst korrigiert – und zwar rückwirkend.“

Im Organisationsbereich der GEW sind davon insbesondere Lehrkräfte an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen betroffen, auch Grundschullehrkräfte waren bis 2018 von der Absenkung der Eingangsbesoldung betroffen. Die GEW hat Lehrkräfte, die von der Absenkung der Eingangsbesoldung betroffen waren, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von Oktober 2018 ausführlich informiert und Musteranträge zur rückwirkenden Erstattung zur Verfügung gestellt.

Nach Auffassung der GEW verstößt die saarländische Regelung zur Absenkung der Eingangsbesoldung gegen den Leistungsgrundsatz und den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation und entspricht nicht den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom Oktober 2018 formuliert hat.