Bertelsmann-Studie 2019

Bereits 2018 hat die GEW auf diese Fehlent-wicklung hingewiesen und ein bundesweites 10-Punkte-Programm gegen den Lehrkräftemangel erstellt. Die GEW Saarland fordert die  Landesregierung auf, die notwendigen Schritte...

in die Wege zu leiten:

  1. Die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte müssen verbessert werden (Arbeitszeit, Klassengröße, Ausgleichsstunden, Gesundheitsschutz, Altersermäßigung), um die Attraktivität der Profession zu erhöhen.
  1. Alle Lehrkräfte mit einer akademischen Ausbildung an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I künftig nach A13 besolden.

  2. Die Zahl der Plätze für das Lehramtsstudium Grundschule muss dringend auf 90 Plätze erhöht und Studienbeschränkungen (Numerus clausus) abgeschafft werden. Für das Lehramt für Sonderpädagogik muss das Saarland an der Universität des Saarlandes einen eigenen Studiengang für das Lehramt für Inklusion und Sonderpädagogik einrichten. Zudem ist eine Stärkung der Berufsschullehrerausbildung durch eine engere Kooperation der Universität mit der HTW notwendig.

  3. Die Landesregierung weitet die Zahl der Plätze im Vorbereitungsdienst (Referendariat), auch in Teilzeit, aus. Quereinsteiger*innen mit einem fachlich geeigneten Hochschulstudium können bei Bedarf direkt mit dem Vorbereitungsdienst beginnen. Der Vorbereitungsdienst wird so gestaltet, dass das Nachholen fehlender Ausbildungsinhalte aus dem Studium zu schaffen ist. Dazu ist ggf. auch der Vorbereitungsdienst auf 24 Monate zu verlängern.

  4. Beim Einsatz von Seiteneinsteiger*innen muss eine bestmögliche Qualifizierung, auch in Teilzeit, mit attraktiven Bedingungen für die angehenden Lehrkräfte einhergehen. Die Ausbildung „on the job“ ist so zu gestalten, dass fehlende Ausbildungsinhalte berufsbegleitend nachgeholt werden können.

  5. In den Schulen werden zusätzlich verschiedene Professionen gebraucht – Sozialpädagog*innen, Psycholog*innen, Heilerziehungspfleger*innen, Therapeut*innen, Kunsterzieher*innen, Musikpädagog*innen und herkunftssprachliche Lehrkrä Diese arbeiten in multiprofessionellen Teams zusammen. So können die Qualität des Unterrichts verbessert und die Zufriedenheit der Lehrkräfte gesteigert werden.

  6. Unterricht durch nicht als Lehrkraft ausgebildete oder in Ausbildung befindliche Personen ist eine Notmaßnahme, für die die Politik verantwortlich ist. Auch in diesen Fällen ist den Aushilfskräften eine erfahrene Lehrkraft als Mentor*in zur Seite zu stellen.

  7. Die betreuenden Lehrkräfte (Mentor*innen) erhalten eine Pflichtstundenentlastung von zwei Unterrichtsstunden pro Lehrkraft und Fach im Vorbereitungsdienst bzw. pro Seiteneinsteiger*in oder zu betreuender nicht ausgebildeter Lehrkraft. Ausbildende Schulen erhalten einen Deputatzuschlag.

  8. Schulen in herausfordernden sozialen Lagen stehen vor besonderen Problemen. Hier muss aktiv durch zusätzliche Ressourcen nach einem Sozialindex für die Schulen und durch Ausgleichsstunden für die Lehrkräfte gesteuert werden.

  9. Um dem Lehrermangel zu begegnen, fordert die GEW für das Saarland einen Bildungspakt mit dem Bildungsministerium, dem Finanzministerium und der Staatskanzlei.