...von Schulen und Kitas

Die GEW begrüßt die beschlossenen Maßnahmen der Landesregierung zur Eindämmung des Coronavirus. "Wir stehen hinter der Entscheidung, die Kitas und Schulen im Land zu schließen. Damit wird auch die Gesundheit der....

...Bildungsbeschäftigten geschützt. Viele Dinge sind jetzt zu regeln und wir wissen, dass dies nun Geduld, Flexibilität und Solidarität braucht", sagt GEW-Landesvorsitzende Birgit Jenni. „Kreative Lösungen sind jetzt notwendig.“

Als Gewerkschaft vertreten wir die Interessen der Beschäftigten und stehen als verlässlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Die GEW weist in diesem Zusammenhang auf folgende Aspekte hin:

  • Den Beschäftigten (Arbeitnehmer*innen und Beamt*innen), deren Einrichtung vom Arbeitgeber bzw. Dienstherrn zum Schutz vor Infektionen durch das Coronavirus geschlossen wurde, dürfen dadurch keine Nachteile entstehen. Sie haben Anspruch auf Lohnfortzahlung. Der Arbeitgeber oder der Dienstherr kann nicht verlangen, dass dafür Urlaubstage genommen werden oder Überstunden abgebaut werden. Dies sollte auch für Integraionshelfer*innen gelten.

  • Für die Notfallbetreuung muss zum Schutz der Kinder und Jugendlichen und der Beschäftigten darauf geachtet werden, dass in der Einrichtung die erforderlichen Hygieneschutzmaßnahmen getroffen und eingehalten werden. Die Sicherung der Hygiene hat oberste Priorität. Hier sind die (Schul-)Träger gefragt, Materialien wie Seife und Desinfektionsmittel zur Verfügung zu stellen.

  • Dies gilt auch für die anstehenden Dienstbesprechungen und Konferenzen, die in den Schulgebäuden stattfinden sollen. Bei großen Kollegien sollten Teilkonferenzen abgehalten werden, um die Teilnehmerzahl so gering wie möglich zu halten. Zudem sollten die Konferenzen in großen Räumen, wie der Aula oder dem Foyer stattfinden. Für Kolleg*innen, die im Rahmen einer Dienstbesprechung oder Konferenz eine Kinderbetreuung benötigen, sollte die Schulleitung in dieser Zeit ein entsprechendes Angebot bereitstellen. Kolleg*innen, die zu einer Risikogruppe gehören, sollten von der Teilnahme an Dienstbesprechungen und Konferenzen freigestellt werden.

  • Beschäftigte, die zur Betreuung ihrer Kinder aufgrund der Schließung von Einrichtungen zuhause bleiben müssen, weil sie keine andere Betreuungsmöglichkeit haben, sollten auch einen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. Die Landesregierung ist hier gefordert entsprechende Garantien abzugeben, und sich dafür einzusetzen, dass eine bundesweite Regelung gefunden wird.

  • Das Bildungsministerium hat die Verpflichtung, Schulen und Lehrkräfte über die datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei digitalen Lernangeboten zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese eingehalten werden können. Dazu gehört auch, dass Schulen und Lehrkräfte mit der notwendigen Hard- und Software ausgestattet sind und auf die Unterstützung von EDV-Fachkräften zurückgreifen können.