Beihilfe endlich wirksam anpacken!

In einem offenen Brief an den Minister für Finanzen und Europa machen die Gewerk- schaften GEW, GdP und ver.di auf die „Dauerbaustelle Beihilfe“ aufmerksam und fordern den Minister auf, endlich Maßnahmen

einzuleiten, um dauerhaft eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten. Notwendig sind, nach Ansicht der Gewerkschaften, eine bessere personelle und sachliche Ausstattung der Beihilfestelle und Vereinfachungen bei Antragsstellung und beim Abrechnungsverfahren. Die Gewerkschaften erklären ihre Bereitschaft zum Dialog mit den zuständigen Stellen, um gemeinsam Lösungen zu finden, die dauerhaft zu kürzeren Bearbeitungszeiten, vereinfachten Antragsstellungen und Abrechnungen führen.

Nach Artikel 33 des Grundgesetzes obliegt dem Saarland als Dienstherr im Rahmen des mit seinen Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern bestehenden gegenseitigen (!) Dienst- und Treueverhältnisses die Fürsorgepflicht. Diese hat Geltung im aktiven Dienst des Beamten wie auch in seinem Ruhestand, sie betrifft ihn selbst ebenso wie auch seine Familie praktisch lebenslang. Als Fürsorgebaustein sind daher Beihilfeangelegenheiten für die Mitglieder der Gewerkschaften einschließlich ihrer Familien ebenso bedeutsam wie Angelegenheiten der Besoldung und Versorgung.

Dieser Fürsorgepflicht kommt das Land im Bereich der Bearbeitung von Beihilfeanträgen nur ungenügend nach.

 

Beitrag und Offener Brief (pdf)