Infos aus der Rechtsschutzstelle

Nach §78 Abs.3 SBG ist die Lehrkraft verpflichtet, über ihre individuelle Pflicht-stundenzahl Mehrarbeit zu leisten. Auch Teilzeitbeschäftigte sind zur Mehrarbeit verpflichtet. Schwerbehinderte sind ...

Euwis Artikel (PDF)