in vier Schritten von 2019 bis 2022
Der Mindestlohn für das pädagogische Personal in der beruflichen Weiterbildung steigt ab 2019 für vier Jahre. Darauf ...
Info "Mindestlohn in der Weiterbildung" (PDF)
... haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaften nach Monaten zäher Verhandlungen verständigt.
Im Gegensatz zu allen bisherigen Abschlüssen wird der Mindestlohn im Bereich des pädagogischen Personals ab dem 1. Januar 2019 in zwei Stufen dargestellt.
Für die Zuordnung zu den Stufen 1 und 2 ist ausschließlich die Qualifikation der/des Beschäftigten ausschlaggebend. Diese Zuordnung nach Qualifikation erfolgt entsprechend der Vorgaben des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR*). Der Mindestlohn steigt in der Stufe eins (unter Niveau DQR 6) in den nächsten vier Jahren in vier Schritten um insgesamt 12,55 Prozent. In der Stufe zwei (ab Niveau DQR 6) um insgesamt 16,03 Prozent.
Die Tarifvertragsparteien konnten sich leider nicht auf einen Mindestlohn für das nichtpädagogische Personal einigen. Es besteht jedoch Einigkeit auf beiden Seiten, auch diesen Bereich regeln zu wollen.
Die Tarifkommissionen von ver.di und GEW haben dem Verhandlungsergebnis am 9. Juli 2018 zugestimmt. Die Zustimmung der Mitgliederversammlung der Zweckgemeinschaft steht noch aus. Sobald diese erfolgt, werden die Gewerkschaften und die Zweckgemeinschaft gemeinsam beim Bundesarbeitsministerium den Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des Mindestlohntarifvertrages stellen.