Mitbestimmungsgremien einbeziehen

Saarbrücken – Die GEW Saarland kritisiert die ersatzlose Streichung der den Schulen noch zustehenden Schließtage in diesem Schuljahr.  „Es zeugt nicht von Wertschätzung der geleisteten Arbeit der Lehrkräfte und...

der Mitbestimmungsgremien in den Schulen, denn diese haben sich auf die beweglichen Ferientage demokratisch geeinigt,“ sagt die GEW-Landesvorsitzende Birgit Jenni. „Daher müssen diese Mitbestimmungsgremien auch über die Streichung von Schließtagen entscheiden.“

Natürlich befinden sich alle Beteiligten am Schulleben in einer besonderen Situation und auch in einer besonderen Verantwortung im Hinblick auf die vergangenen Wochen. Allerdings waren alle Lehrkräfte während der gesamten Zeit der Schulschliessung vollumfänglich im Dienst, auch in den Osterferien, haben Homeschooling und Notbetreuungen organisiert, die Online Schule Saarland mit Leben gefüllt und werden fast zeitgleich alle Abschlussprüfungen durchführen und korrigieren. Die Schulleitungen und engagierte Kolleginnen und Kollegen haben unter hohem Aufwand die Hygienemassnahmen umgesetzt und den Präsenzunterricht unter schwierigen Umständen organisiert. Die GEW Saarland fordert daher, dass die Mitbestimmung nicht umgangen werden darf und die beweglichen Ferientage und Ausgleichstage nicht ersatzlos wegfallen dürfen. Außerdem braucht es für die von Prüfungen betroffenen Lehrkräfte Korrekturtage sowie eine ausreichende Entlastung der Schulleitungen inkl. der KoordinatorInnen, denn die organisatorische Vorbereitung weiterer Schulöffnungen in den nächsten Wochen wird viel Zeit in Anspruch nehmen.
Auch wenn der gesellschaftliche Druck zur Erweiterung des Präsenzunterrichts groß ist, darf die Leistung der Lehrkräfte nicht geringschätzt werden.

Die GEW fordert daher eine Präzisierung des Rundschreibens, in dem klar formuliert wird, dass die schulischen Mitbestimmungsgremien über die Schließtage beraten und beschließen sollen. Falls die Schulkonferenzen vor Ort sich darauf einigen, dass ein geplanter Schließtag in diesem Schuljahr aufgrund der besonderen Situation nicht stattfinden kann oder soll, die Möglichkeit besteht, diesen Tag in das nächste Schuljahr zu verlegen.