...ohne "Etikettierung"

Nach Ansicht der GEW Saarland besteht entgegen Meinung der saarländischen CDU-Landtagsfraktion kein Anlass, die Inklusionsverordnung auf den Prüfstand zu stellen. Denn neben den inklusiv orientierten Schulgesetzen, die 2014...

im saarländischen Landtag einstimmig beschlossen wurden, bietet die Verordnung gute Möglichkeiten, das durch die UN-Behindertenrechtskonvention verbriefte Menschenrecht auf inklusive Bildung umzusetzen. Nach Artikel 24 dieses verbindlichen völkerrechtlichen Vertrages darf kein Kind aufgrund seiner personenbezogenen Merkmale, also z.B. seiner Behinderung, vom Besuch der allgemeinen Schule ausgeschlossen werden.

Laut Inklusionsverordnung sollen an allen Schulen der Regelform die individuellen Lern- und Entwicklungsbedürfnisse aller Kinder und Jugendlichen Berücksichtigung finden. Dies geschieht z. B. durch individuelle Förderplanung und entsprechend angepasste Leistungsanforderungen an Schulen, deren Unterrichtskonzeption der Vielfalt ihrer Schülerschaft Rechnung trägt. Aufgrund der Kooperation von Regel- und Förderschullehrkräften ist eine professionelle und fachlich fundierte differenzierte Diagnose möglich, die eine gute Basis für die Förderung bietet. Falls zusätzlicher Rat nötig erscheint, können Schulen eine sonderpädagogische Unterstützungsanfrage stellen und auch andere Professionen ihre Expertise einbringen.

Klassische sonderpädagogische Gutachten, die Schüler*innen nach wissenschaftlich sehr fragwürdigen Kriterien bestimmten Förderschwerpunkten zuordnen, erweisen sich als wenig hilfreich, um schulische Lernprozesse zu fördern. Vielmehr diente insbesondere die Etikettierung der Schüler*innen mit den international nicht üblichen Förderschwerpunkten - wie Lernen, Sprache und sozial-emotionale Entwicklung - bisher meist dazu, den Ausschluss vom allgemeinen Schulsystem zu legitimieren und die Umschulung in die Förderschule voranzutreiben.

Eine sonderpädagogische Begutachtung schon vor Schuleintritt lehnt die saarländische GEW strikt ab, da durch die Kooperation von KiTa und Grundschulen umfängliche diagnostische Informationen schon frühzeitig gewonnen werden können, um das Lernen in der allgemeinen Schule zu fördern. Diese ins Spiel gebrachten Begutachtungen würden zusätzliche Ressourcen binden, die für die Entwicklung eines inklusiven Bildungswesens dringend benötigt werden.

Die GEW wertet den Vorstoß der saarländischen CDU-Landtagsfraktion insgesamt als fadenscheinigen Versuch, den Prozess der Inklusion zugunsten von Sondereinrichtungen zu schwächen.