
jetzt auch bei der Steuererklärung!
Ab 2026 können GEW-Mitglieder ihren Gewerkschaftsbeitrag zusätzlich zum Werbungskostenpauschbetrag absetzen. Das bedeutet: Der Beitrag wirkt sich immer steuermindernd aus – eine langjährige ...
Gewerkschaftsforderung ist erfüllt. Der Bundestag hat mit dem Steueränderungsgesetz 2025 eine langjährige Gewerkschaftsforderung erfüllt: Wer Mitglied einer Gewerkschaft ist, kann ab 2026 seinen Gewerkschaftsbeitrag zusätzlich zum Werbungskostenpauschbetrag geltend machen. Das bedeutet konkret: GEW-Mitglieder zahlen künftig weniger Steuern – unabhängig davon, wie hoch ihre sonstigen Werbungskosten sind. Der Bundesrat hat das Gesetz in seiner heutigen Sitzung bestätigt, es kann nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden. Anschließend wird es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Was jetzt wichtig ist
Damit der Gewerkschaftsbeitrag zusätzlich zum Werbungskostenpauschbetrag berücksichtigt wird, müssen GEW-Mitglieder ihn in der Steuererklärung für das Jahr 2026, die 2027 eingereicht wird, unbedingt angeben. Nur so wird der zusätzliche steuerliche Vorteil auch tatsächlich wirksam.
Wie funktioniert das Steuerrecht bisher?
Steuerrecht ist kompliziert, und das macht die Steuererklärung nicht beliebter. Dabei ist das Grundprinzip eigentlich logisch: Wenn ich Ausgaben tätigen muss, um Einnahmen erzielen zu können, dann kann ich diese Ausgaben von den Einnahmen abziehen und muss nur auf die Differenz Steuern zahlen. Je höher die notwendigen Ausgaben, desto geringer das zu versteuernde Einkommen und desto niedriger die Steuern, die ich abführen muss. Bei Arbeitseinkünften nennen sich diese notwendigen Ausgaben Werbungskosten – und dazu gehörte schon immer auch der Beitrag zu Gewerkschaften und Berufsverbänden.
Nun steht allen, die Lohneinkünfte oder Beamtenbesoldung beziehen, der sog. Arbeitnehmer-Pauschbetrag zu, der aktuell 1.230 Euro beträgt. Dies dient der Vereinfachung und bewirkt, dass in dieser Höhe automatisch Werbungskosten berücksichtigt werden, egal ob man Nachweise erbringt oder nicht. Es lohnt sich also nur, Einzelnachweise bei der Steuer einzureichen, wenn sie insgesamt mehr als 1.230 Euro betragen. In der Praxis nimmt die Mehrheit der Arbeitnehmer*innen diesen Pauschbetrag in Anspruch. Je nach „Grenzsteuersatz“ (das ist der Prozentsatz, mit dem der letzte zu versteuernde Euro besteuert wird, zwischen 14 und 42 Prozent) spart man damit 172 bis 516 Euro Steuern.
Das bisherige Problem: Gewerkschaftsbeitrag „verschwindet"
Ein typischer Gewerkschaftsbeitrag pro Jahr liegt in den DGB-Gewerkschaften meist zwischen 300 und 600 Euro. Bei Menschen, die keine lange Pendlerstrecke absetzen können und auch sonst keine hohen Werbungskosten haben, führt das dazu, dass ihr Gewerkschaftsbeitrag „verschwindet“: Egal ob sie den Gewerkschaftsbeitrag bei der Steuer angeben oder nicht, es werden ihnen in beiden Fällen 1.230 Euro Werbungskosten angerechnet. Und ihr Kollege, der nicht in der Gewerkschaft ist, bekommt den gleichen Pauschbetrag. Das ärgert Gewerkschafter*innen schon seit Jahren.
Was ändert sich ab 2026?
Ab 2026 soll es nun endlich gerechter zugehen: Wer Mitglied einer Gewerkschaft ist, kann den Gewerkschaftsbeitrag zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag geltend machen. Gleiches gilt für Rentner*innen und Pensionär*innen, für die es ebenfalls kleinere Werbungskostenpauschbeträge gibt. Gewerkschaftsmitglieder müssen also im Ergebnis weniger Steuern zahlen. Das ist nur gerecht, weil der Gewerkschaftsbeitrag schließlich dabei hilft, gute Einkommen zu verdienen! Die Begründung des Gesetzentwurfs macht die grundsätzliche Bedeutung deutlich:
„Gewerkschaften erfüllen eine zentrale Funktion in der Arbeits- und Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Die kollektive Koalitionsfreiheit ist ein tragendes Element des sozialen Rechtsstaats. Eine steuerliche Begünstigung der Gewerkschaftsbeiträge stärkt daher die Wirksamkeit des Grundrechts aus Artikel 9 Absatz 3 GG, indem sie die Funktionsfähigkeit der Koalitionen unterstützt und die Teilnahmebereitschaft ihrer Mitglieder fördert.“
Na also, warum nicht gleich so!









