Mehr Gestaltungsmöglichkeiten

Saarbrücken – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Landesverband Saarland, bewertet die neue Gemeinschaftsschulverordnung (GemSVO) grundsätzlich positiv. „Unser Credo war von Anfang an, den Schulen viele ...

Gestaltungsmöglichkeiten zu bieten, um auf ihre jeweiligen Bedürfnisse einzugehen. Dies sehen wir mit dieser Verordnung umgesetzt, insbesondere in Hinblick auf die Handhabung der flexiblen Stundentafel“, so der Landesvorsitzende Max Hewer.

Über ein Jahr lief die konkrete Debatte über die Novellierung der GemSVO. Hauptdiskussionspunkte waren die Neugestaltung der Stundentafel, die Stärkung der Berufsorientierung, die Abschlussprüfungen sowie die Sprachenfolge. Die flexible Stundentafel ermöglicht bspw. eine stärkere Fokussierung auf die Hauptfächer in der Orientierungsphase, um die Kernkompetenzen zu stärken. Gleichzeitig könnte Informatik auch erst ab Klasse 8 beginnen. Die GEW begrüßt diese Lösungen. Die Gemeinschaftsschule bereitet auf alle allgemeinbildenden Abschlüsse vor. Deshalb ist eine starke berufliche Orientierung für den weiteren Lebensweg unabdingbar. Wichtig ist der GEW hier die Zusammenarbeit mit externen Partnern, wie zum Beispiel Betrieben und Berufsbildungszentren, um die geforderten Ziele auch, nicht zuletzt personell, umsetzen zu können.

Im Hinblick auf die Abschlussprüfungen sieht die Bildungsgewerkschaft GEW es als positiv an, dass nun ein gestrecktes Prüfungsverfahren statt einer einzelnen landesweiten zentralen Abschlussprüfung zur Anwendung kommt. Dies ist eine Aufwertung des Ersten Schulabschlusses (ehemaliger HSA), da viele verschiedene Kompetenzen erreicht werden müssen. Zudem ist es künftig möglich, auch mit einem guten bis sehr guten Ersten Schulabschluss in das 10. Schuljahr der bisher besuchten Schule versetzt zu werden.

Am meisten wurde über die Ausgestaltung der Fremdsprachen an Gemeinschaftsschulen diskutiert. Zwei Neuerungen sind hier besonders hervorzuheben: Zum einen wird der bisher unbeliebte Sprachkurs abgeschafft. Dafür hatte sich die GEW stets eingesetzt. An seine Stelle tritt nun der „Sprachbildende Unterricht“, der sowohl Englisch als auch/oder wahlweise Französisch beinhaltet. Dieser neue sprachbildende Unterricht wird – im Gegensatz zum alten Sprachkurs – als nicht-schriftliches Fach benotet und erhält damit eine Aufwertung.

Statt der zweiten Fremdsprache kann jedoch auch eine Förderung in Deutsch in dieser Zeit erfolgen. Dies kommt vor allem nichtdeutschen Muttersprachler:innen zugute, für die das Deutsche bereits Fremdsprachencharakter hat. Hier wird eine Forderung der GEW erfüllt, um den verschiedenen Bedingungen an Gemeinschaftsschulen gerecht zu werden. Die zweite Neuerung beinhaltet, dass große Schulen ab fünf Eingangsklassen, die bisher ausschließlich Englisch als Erste Fremdsprache angeboten haben, nun auch mindestens eine Französischklasse bilden müssen. Hier merkt die GEW kritisch an, dass die Mindestgröße dieser Französischklassen noch nicht genau definiert ist. Ein Losverfahren in das Fach Französisch gegen den Elternwillen lehnt die GEW grundsätzlich ab.

Die Lehrkräfte brauchen jetzt Begleitung bei der konkreten Umsetzung der neuen Verordnung, bspw. durch zeitnahe und qualitativ wertvolle Fortbildungen, da davon auszugehen ist, dass sich noch viele Fragen zur Umsetzbarkeit ergeben werden. „Die Gemeinschaftsschulen wurden jetzt auf eine gute rechtliche Grundlage auf Höhe der Zeit gestellt. Für uns ist aber auch klar, dass aus Sicht der GEW die Gelingensbedingungen dafür geschaffen werden müssen: weiterer Aufwuchs bei den Planstellen, mehr Sprachförderlehrkräfte, Einführung eines Schulassistentensystems, zeitliche Entlastung der Beschäftigten und perspektivisch auch kleinere Klassen,“ so Hewer abschließend.