
GEW fordert A13/E13 für alle Lehrämter
Saarbrücken – Anlässlich des Internationalen Frauentages fordert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) im Saarland Grundschullehrkräfte und Hauptschullehrkräfte an Gemeinschaftsschulen endlich ...
wie in fast allen anderen Bundesländern nach A13/E13 zu bezahlen. Damit würden alle verbeamteten Lehrkräfte nach der Besoldungsgruppe A13 und angestellten Lehrkräfte nach Entgeltgruppe E13 vergütet – dem bundesweiten Standard für Lehrkräfte.
„Das Saarland muss endlich seiner Verantwortung als öffentlicher Arbeitgeber gerecht werden. Fast alle anderen Bundesländer sind diesen Schritt bereits gegangen. Es ist höchste Zeit, dass der öffntliche Dienst die Entgeltungleichheit und die damit verbundene strukturelle Benachteiligung von Lehrkräftegruppen im Schuldienst beendet,“ fordert der Landesvorsitzende Max Hewer.
Im Saarland betrifft die niedrigere Eingruppierung rund 2.200 Lehrkräfte an Grundschulen und ca. 120 Lehrkräfte an Gemeinschaftsschulen sowie mittelbar 300 Leitungskräfte an Grundschulen. Dazu fordert Uta Sullenberger, Vorsitzende der Fachgruppe Grundschulen der GEW Saarland: „An den Grundschulen arbeiten überwiegend Frauen. Aus Sicht der GEW widerspricht die schlechtere Bezahlung damit nicht nur einer modernen Personalpolitik, sondern auch den erklärten gleichstellungspolitischen Zielen des Landes. Daher appellieren wir als Bildungsgewerkschaft am Weltfrauentag endlich diese mittelbare Diskriminierung abzuschaffen!“
Das Saarland steht vor der Aufgabe, ein modernes und attraktives Schulsystem zu sichern. Dazu gehört eine faire und einheitliche Bezahlung aller Lehrkräfte. A13/E13 ist bundesweit Standard – und sollte es auch im Saarland längst sein. Wer junge Menschen als Lehrkräfte gewinnen will, muss klare Signale setzen: Qualifikation und Verantwortung werden anerkannt und angemessen vergütet. Der Unterschied in der Besoldung beträgt zum Berufseinstieg rund 500 € pro Monat.
Hewer und Sullenberger unterstreichen außerdem, dass die Arbeit von Grundschullehrkräften gleichwertig mit der Arbeit an anderen Schulformen sei. Eine geringere Besoldung lasse sich weder pädagogisch noch gesellschaftlich rechtfertigen. Mit Blick auf die EU-Entgelttransparenzrichtlinie, die bis 2026 umgesetzt werden muss, sieht die GEW zusätzlichen Handlungsdruck. Die Richtlinie verpflichtet öffntliche Arbeitgeber, Geschlechterungleichheiten in der Bezahlung systematisch offenzulegen und zu beseitigen.
„Das Saarland muss daher dringend einen verbindlichen Fahrplan zur Einführung von A13/E13 entwickeln,“ so Hewer abschließend.









