GEW kritisiert Verwaltungspraxis

GEW-­Stellungnahme zu der derzeit gültigen Erprobungszeit im Rahmen von Beförderungen an saarländischen Schulen: Uns erreichen in letzter Zeit verstärkt Beschwerden von Kolleg*innen zu der derzeit gängigen Verwaltungspraxis    ...

des Ministeriums für Bildung und Kultur bei Beförderungen im Rahmen der Besetzung von Funktionsstellen und der damit zusammenhängenden Erprobungszeit. Die GEW nimmt im Folgenden Stellung zu der oben genannten Thematik und kritisiert die derzeitige Beförderungspolitik des Ministeriums für Bildung und Kultur deutlich!

Die Tatsache, dass bei der Besetzung von Funktionsstellen den Kolleg*innen zunächst die Funktion und die damit verbundenen Aufgaben und Verantwortung übertragen wird, während die Beförderung einschließlich der dazugehörigen Besoldung bei den meisten Funktionsstellen erst nach drei Jahren und in speziellen Fällen erst nach sechs Jahren gewährt wird, hält die GEW für eine unzumutbare Ungerechtigkeit, die dringend behoben werden muss.

Inhaber*innen von Funktionsstellen sind Führungskräfte im schulischen System und leisten an den Schulen vor Ort, in Gremien und auch im Ministerium für Bildung und Kultur und dessen nachgeordneten Behörden wertvolle Arbeit, die für ein funktionierendes Schulsystem unerlässlich ist. Von leistungsgerecht entlohnten und motivierten Führungskräften, die ihre Arbeit gut und gewissenhaft ausführen, profitiert die gesamte Schulgemeinschaft und nicht zuletzt auch die Schüler*innen und deren Eltern.

Ein derartiges Auseinanderklaffen zwischen dem Ausführen einer höherwertigen Tätigkeit und dem Erhalt der dafür vorgesehenen Besoldung, wäre in der Privatwirtschaft und in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes undenkbar und würde jedem Unternehmen beziehungsweise zahlreichen Behörden die Akquise von Fachkräften massiv erschweren.

Die GEW setzt sich seit vielen Jahren für bessere Arbeitsbedingungen aller Lehrer*innen und pädagogischer Fachkräfte ein und fordert an dieser Stelle auch eine spürbare Verbesserung für derzeitige und künftige Funktionsstelleninhaber*innen. Eine Reduzierung der Erprobungszeit auf maximal ein Jahr, was im benachbarten Rheinland­Pfalz und in vielen anderen Bundesländern längst Standard ist, muss auch im Saarland möglich sein!