GEW fordert Novellierung

Saarbrücken – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Saarland (GEW), fordert von der Landesregierung eine Novellierung der Pflichtstundenverordnung (PflichtstundenVO), um dadurch die bisherige Ungleichbehandlung ...

der verschiedenen Schulformen bei der Zuweisung von Anrechnungsstunden als auch den Verfall von Anrechnungsstunden aufgrund der „Kappungsregel“ zu beenden. 

Durch die Zuweisung von Anrechnungsstunden nach § 4 bzw. § 6 PflichtstundenVO (Verordnung über die Festlegung der Zahl der Unterrichtsstunden der beamteten Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Schulen) soll die ordnungsgemäße Schulverwaltung durch die Schulleiter:innen gewährleistet bzw. Belastungen der Lehrkräfte durch „besondere unterrichtliche oder sonstige schulische Arbeit“ ausgeglichen werden. 

Die GEW weist darauf hin, dass derzeit die verschiedenen Schulformen bei der Zuweisung der Anrechnungsstunden ungleich behandelt werden und fordert die zur Berechnung maßgeblichen Gewichtungsfaktoren und Basiszahlen in der PflichtstundenVO entsprechend anzupassen. Dadurch würden sich die Anrechnungsstunden für die gesamte Schulgemeinschaft deutlich erhöhen und dazu beitragen, dass die Schulen spürbar und dauerhaft entlastet würden. 

„Unserer Meinung nach sind alle Schüler:innen und Schulformen gleich viel wert. Daher müssen die zur Berechnung der Anrechnungsstunden maßgeblichen Tabellenwerte für alle Schulformen mindestens an die derzeit für die Sekundarstufe II relevante Höhe angepasst werden“, so der GEW-Landesvorsitzende Max Hewer. 

Des Weiteren macht die GEW darauf aufmerksam, dass einige Schulleitungen, insbesondere an Berufsbildungszentren (BBZ), ihre zugewiesenen Anrechnungsstunden aufgrund der derzeit gültigen Mindestunterrichtverpflichtung nicht vollständig in Anspruch nehmen können und diese auch für die gesamte Schulgemeinschaft entfallen („Kappungsregel“). Die GEW setzt sich daher für eine Abschaffung des hierfür ursächlichen § 4 Abs. 3 PflichtstundenVO ein.

„Das Kappen von Anrechnungsstunden, die von der gesamten Schulgemeinschaft dringend benötigt werden, muss beendet werden. Nur so können zusätzliche Aufgaben und Bürokratie geschultert werden“, so Hewer abschließend.