Infos aus der Rechtsschutzstelle
Nach §78 Abs.3 SBG ist die Lehrkraft verpflichtet, über ihre individuelle Pflicht-stundenzahl Mehrarbeit zu leisten. Auch Teilzeitbeschäftigte sind zur Mehrarbeit verpflichtet. Schwerbehinderte sind ...
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Nach §78 Abs.3 SBG ist die Lehrkraft verpflichtet, über ihre individuelle Pflicht-stundenzahl Mehrarbeit zu leisten. Auch Teilzeitbeschäftigte sind zur Mehrarbeit verpflichtet. Schwerbehinderte sind ...