Amtsangemessene Alimentation 2023

Wir raten allen betroffenen Mitgliedern, die einen solchen Antrag noch nicht gestellt haben, dies noch in diesem Kalenderjahr zu tun. Wer in den letzten Jahren bereits einen Antrag gestellt hat, muss jährlich einen Folgeantrag stellen.

1.Antrag

 

Folge-A.

 

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