Tarifabschluss wird 1:1 übertragen
Die Bemühungen der DGB-Mitgliedsgewerk- schaften um die Übertragung des TVL-Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich tragen Früchte. Ministerpräsidenten Anke Rehlinger hat der Übertragung zugesagt.
Das bedeutet:
- Die Anspruchsberechtigten erhalten somit zunächst einmalig einen Betrag von 1.800 Euro.
- Für die Monate Januar bis Oktober 2024 sind zudem Zahlungen in Höhe von 120 Euro monatlich vorgesehen.
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern werden die jeweiligen Beträge nach gängiger Praxis in Abhängigkeit des jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatzes gewährt.
Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen und Unterhaltsbeihilfen erhalten Sonderzahlungen in Höhe von einmalig 1.000 Euro und im Zeitraum von Januar bis Oktober 2024 in Höhe von monatlich 50 Euro. Darüber hinaus werden die monatlichen Anwärterbezüge zum 1. November 2024 um 100 € und zum 1. Februar 2025 um weitere 50 € erhöht.
Zum 1. November 2024 werden die jeweiligen Grundgehälter um 200 Euro angehoben, zum 1. Februar 2025 erfolgt dann eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent. Dies wirkt sich entsprechend auch auf das Ruhegehalt der Versorgungsempfängerrinnen und Versorgungsempfänger aus.