Die GEW räumt dem Rechtsschutz für ihre Mitglieder einen hohen Stellenwert ein. Gerade in der juristischen Auseinandersetzung ist es für das einzelne Mitglied von entscheidender Bedeutung, dass es auf die Erfahrung und materiellen Hilfen einer solidarischen Gemeinschaft zurückgreifen kann. Rechtsschutz wird dem GEW-Mitglied zur Wahrnehmung seiner Rechte in allen dienstrechtlichen und sonstigen berufsbezogenen Angelegenheiten gewährt und dies - im Gegensatz zu den üblichen Rechtsschutzversicherungen - vom ersten Tag der Mitgliedschaft an. Dabei geht es nicht allein um die Vertretung vor Gerichten, sondern vor allem auch um die Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung von Konflikten im Vorfeld von Rechtsstreitigkeiten.
Eine bestmögliche Rechtsberatung bzw. Vertretung vor Gericht ist jedoch nur mittels eines kompetenten Rechtsbeistandes möglich. Die GEW legt Wert darauf, dass nur solche Rechtsvertreter im Rechtsschutz tätig werden, die mit den Rechtsproblemen der Mitglieder vertraut sind und Spezialkenntnisse auf den einschlägigen Rechtsgebieten erworben haben. In der Geschäftsstelle der GEW Saarland ist eine Juristin als Rechtssekretärin mit der Rechtsschutztätigkeit befasst, die die Mitglieder im Falle eines berufsbezogenen Rechtsproblems umgehend persönlich berät und unterstützt und gegebenenfalls vor Gericht vertritt.
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Annika VanghelJuristin
Mo, Di, Do: 09:00 – 16:00 Uhr
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